Bäcker
Die Anforderungen für die Gesellenprüfung
Die Anforderungen für die Zwischenprüfung
Die Lerninhalte der Berufsschule: 10. Klasse
Die Lerninhalte der Berufsschule: 11. Klasse
Die Lerninhalte der Berufsschule: 12. Klasse
Die Anforderungen für die Gesellenprüfung |
|
Der schriftliche Teil |
Gewichtung |
|
50 Prozent |
|
30 Prozent |
|
20 Prozent |
Der schriftliche Teil der Prüfung ist bestanden, wenn insgesamt mindestens "ausreichende" Leistungen erbracht wurden und gleichzeitig in mindestens zwei Prüfungsbereichen die Note "ausreichend" erzielt wurde, sowie in keinem einzelnen Prüfungsbereich die Prüfungsleistungen mit der Note "ungenügend" bewertet wurden. | |
Der praktische Teil |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Der praktische Teil der Prüfung ist bestanden, wenn insgesamt in der praktischen Prüfung die Note "ausreichend" erbracht wurde. |
Die Anforderungen für die Zwischenprüfung |
|
Der schriftliche Teil |
|
In höchstens 150 Minuten soll der Prüfling Aufgaben schriftlich bearbeiten, die sich auf die praktischen Aufgaben beziehen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsschritte planen, Arbeitsmittel festlegen, Rohstoffe beurteilen, Mengen bestimmen sowie lebensmittelrechtliche Vorschriften und Maßnahmen der Qualitätssicherung berücksichtigen kann. | |
|
|
|
|
Der praktische Teil |
|
In höchstens vier Stunden soll der Prüfling je eine praktische Aufgabe aus den Gebieten 1 und 2 sowie eine praktische Aufgabe aus dem Gebiet 3 oder 4 bearbeiten. Bei der Durchführung der Aufgaben soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeiten planen, unter sachgemäßer Verwendung von Geräten, Anlagen und Maschinen durchführen und die Ergebnisse beurteilen und kontrollieren sowie Gesichtspunkte der Hygiene, des Umweltschutzes, der Wirtschaftlichkeit, der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Kundenorientierung berücksichtigen und hierbei die Informations- und Kommunikationstechnik anwenden kann. | |
1. Herstellen von Weizenbrot | |
2. Herstellen von Weizenkleingebäck | |
3. Herstellen von Feinen Backwaren aus Teigen oder Massen | |
4. Herstellen von Backwarensnacks oder Partykleingebäck |
Die Lerninhalte der Berufsschule: 10. Klasse |
|
Lernfeld |
Inhalt |
Unterweisen eines neuen Mitarbeiters/MitarbeiterinDie mit den Vertretern der Wirtschaft abgestimmte bayerische Stundentafel für dieAusbildung zum Bäcker/zur Bäckerin legt einen wesentlich geringeren Zeitrahmen als der bundeseinheitliche Rahmenlehrplan für diesen Beruf zugrunde. Daher wird dieses Lernfeld im Berufsschulunterricht in Bayern nicht unterrichtet. |
|
Herstellen einfacher Teige und Massen |
|
Herstellen von Feinen Backwaren aus Teigen |
|
Gestalten, Werben, Beraten und Verkaufen |
|
Die Lerninhalte der Berufsschule: 11. Klasse |
|
Lernfeld |
Inhalt |
Herstellen von Backwarensnacks |
|
Herstellen von Feinen Backwaren aus Massen |
|
Herstellen von Weizenbroten und Weizenkleingebäck |
|
Herstellen von roggenhaltigem Brot und Kleingebäck |
|
Die Lerninhalte der Berufsschule: 12. Klasse |
|
Lernfeld |
Inhalt |
Planen und Durchführen einer Aktionswoche |
|
Herstellen von Torten und Desserts |
|
Herstellen von Weizenbroten und Weizenkleingebäck |
|
Herstellen und Verarbeiten von Sauerteig |
|
Herstellen von Schrot-, Vollkorn- und Spezialbroten |
|