Abmeldung vom Religionsunterricht

Der Religionsunterricht ist nach dem Grundgesetz, der Bayerischen Verfassung und dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen ordentliches Lehrfach (Pflichtfach). Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres steht dieses Recht den Schülerinnen und Schülern selbst zu. Die Abmeldung muss spätestens am letzten Unterrichtstag des Schuljahres mit Wirkung für das folgende Schuljahr abgegeben werden (bei Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen und den entsprechenden Förderschulen muss diese für das laufende Schuljahr spätestens innerhalb der ersten beiden Wochen nach Unterrichtsbeginn erfolgen); eine spätere Abmeldung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Im Falle der ordnungsgemäßen Abmeldung nehmen die betreffenden Schülerinnen und Schüler am Ethikunterricht teil, es sei denn, sie sind zum Islamischen Unterricht angemeldet. Das Fach Ethik bzw. Islamischer Unterricht wird dann zum Pflichtfach.

Das entsprechende Schreiben des Kultusministeriums steht hier zum Download für Sie bereit.